Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Fachstelle Familienpastoral im Bistum Limburg
- Stand: 30.08.2018 -
§ 1
Vertragsschluss, Form
Für einen gültigen Vertragsschluss für Veranstaltungen der Fachstelle Familienpastoral (nachfolgend: „Fachstelle“) und den jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern (nachfolgend: „Teilnehmer“) bedarf es zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, Angebot und Annahme.
Eine Anmeldung von Seiten der Teilnehmer zu einer Veranstaltung der Fachstelle ist als Angebot zu verstehen und begründet zunächst keinerlei Rechtsansprüche. Dieses Angebot wird durch die Fachstelle durch eine Bestätigung der Anmeldung angenommen.
Angebot und Annahme können auch in digitaler Form erfolgen. Ein Schriftformerfordernis besteht nicht.
§ 2
Zahlungen
Die Teilnehmergebühren sind im Vorfeld der Veranstaltung zu zahlen. Ist auf der Anmeldebestätigung nichts anders angegeben, beträgt die Frist zur Zahlung 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Teilnehmergebühren können auf Antrag ermäßigt werden, ein Anspruch darauf besteht nicht.
§ 3
Rücktritt von der Anmeldung, Ausfallgebühren
Bei einer Abmeldung zu einer bereits bestätigten Anmeldung fallen Ausfallgebühren an. Sofern der durch die Anmeldung des Teilnehmers beanspruchte Platz nicht anderweitig vergeben werden kann, sind diese zu ersetzen.
Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Die zu ersetzenden Ausfallgebühren bemessen sich nach folgendem Schlüssel:
Bis 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
25 % des Teilnehmerbeitrages,
Bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn:
50 % des Teilnehmerbeitrages,
Bis 1 Tag vor dem Anreisetag:
75 % des Teilnehmerbeitrages,
Ab Veranstaltungstag:
100 % des Teilnehmerbeitrages.
§ 4
Datenschutz
(1) Die Fachstelle ist eine Einrichtung des Bistums Limburg und unterliegt somit den Vorschriften des KDG (Kirchliches Datenschutzgesetz) in der jeweils geltenden Fassung. Das KDG setzt die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung um.
(2) Zum Zweck der Verwaltung setzt die Fachstelle automatisierte Datenverarbeitung ein; sie erhebt, verarbeitet und nutzt zum Zwecke der Abwicklung von Verträgen insoweit die Daten der Teilnehmer. Sie beachtet dabei die gesetzlichen Vorgaben und insbesondere die Vorschriften des KDG. Die Fachstelle wird Ihre personenbezogenen Daten nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendig ist.
(3) Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung werden Ihre Daten von uns nicht für die Information über zukünftige Veranstaltungen der Fachstelle gespeichert und genutzt.
Auf der Anmeldung kann einer Verwendung Ihrer Daten für diese Zwecke zugestimmt oder widersprochen werden.
§ 5
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmer liegt grundsätzlich bei den aufsichtspflichtigen Begleitpersonen. Bei einzelnen Programmpunkten kann die Aufsichtspflicht auch durch die bewusste Übergabe der Minderjährigen in die Obhut der entsprechenden Person delegiert werden.
§ 6
Bildrechte
In der Regel werden Veranstaltungen der Fachstelle durch Bild- und / oder Videoaufnahmen dokumentiert. Die Anfertigung, Veröffentlichung, Weitergabe etc. von Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen ist nur auf Basis einer expliziten Einwilligungserklärung des Betroffenen im jeweiligen Einzelfall zulässig. Auf der Anmeldung kann einer Verwendung dieser Aufnahmen für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zugestimmt oder widersprochen werden.
§ 7
Veranstaltungsregeln
Alle Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher zu Beginn der Veranstaltung vereinbarten Regeln (Beispiel: Gruppenregeln, Regeln in Bezug auf Mediennutzung, Hausordnung).
§ 8
Geltungsbereich
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweilig geltenden Fassung Teil des Vertrages zu der jeweiligen Veranstaltung zwischen Teilnehmer und Fachstelle werden.
Die Vertragsparteien versichern eine im Rahmen des Vertrages vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit, sich in ihrem Bestreben nach vom christlichen Geiste führen lassen zu wollen und die berechtigten Interessen des jeweils anderen zu respektieren. Sie verpflichten sich, die vertraglichen Inhalte und Ziele nach außen und innen, durch eine positive Darstellung in der Öffentlichkeit zu unterstützen und auf herabwürdigende Äußerungen im Hinblick auf den jeweiligen Vertragspartner zu verzichten und das Selbstverständnis der Katholischen Kirche zu schützen.